Produktbeschreibung
Produktbeschreibung
Mit einem über Jahrzehnte aufgebauten Ruf steht CHERRY für Qualitätsprodukte, die in Deutschland entworfen werden und sich an all diejenigen richten, die einen hohen Anspruch an Leistung, Design, Lebensdauer und Funktionalität ihrer Eingabegeräte haben. Anfang 2023 schloss sich CHERRY mit der schwedischen Marke Xtrfy zusammen. Xtrfy hat in Zusammenarbeit mit einigen der weltbesten Spieler Ausrüstung auf Profi-Niveau entwickelt und ist schnell zu einem bekannten Namen in der esports-Szene geworden. Mit Blick auf die Zukunft sind wir stolz darauf, unsere neue Marke für Gaming-Peripheriegeräte vorzustellen - CHERRY XTRFY. Deutsche Ingenieurskunst und schwedisches Design, vereint in der Leidenschaft für Gaming. Dank dem bewährten, hochwertigem Aluminiumgehäuse und der atemberaubenden RGB-Beleuchtung beeindruckt die CHERRY XTRFY MX 3.1 nicht nur durch ihr faszinierendes Aussehen. Die integrierten CHERRY MX2A Schalter, eine neuartige, geräuschdämpfende Tastaturstruktur sowie die CHERRY üblichen Gaming-Funktionen verhelfen dir zu Spitzenleistungen und einer unvergesslichen User-Experience.
Rechtliche Hinweise
Wenn in den angegebenen Texten, insbesondere im Rahmen der Produktbeschreibungen oder der Produktinformationen von Garantie oder Herstellergarantie die Rede ist, handelt es sich nicht um von uns gewährte Garantien, sondern ausschließlich um Garantien, die von den Herstellern der jeweiligen Produkte übernommen werden und auch nur gegenüber diesen geltend gemacht werden können. Sie gelten zumindest für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Informationen zum Umfang und Inhalt der jeweiligen Garantien können Sie den Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller entnehmen, die zusammen mit der Kaufsache in Textform übergeben oder beim Hersteller erfragt werden können. Im Verhältnis zu uns stehen Ihnen die gesetzlichen Verbraucherrechte zu, die durch die Garantien in keiner Weise eingeschränkt werden. Soweit in Produktbeschreibungen oder -informationen Hinweise auf eine CE-Kennzeichnung gegeben werden, wie etwa "CE-geprüft", "CE-Prüfzeichen" o.ä., weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einem CE-Kennzeichen nicht um ein von unabhängiger Seite erteiltes Zertifikat oder Prüfsiegel handelt, sondern nur um eine Erklärung des Herstellers, des Inverkehrbringers oder eines EU-Bevollmächtigten gemäß EU-Verordnung 765/2008 mit dem Inhalt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.